Die Europäische Kommission hat am 24.05.2019 EU-Vorschriften erlassen, um den zunehmenden Drohnenverkehr für die Menschen am Boden und in der Luft sicherer zu machen.

Danach müssen ab 2020 Drohnenbetreiber bei den nationalen Behörden registriert sein. Die Mitgliedstaaten können so genannte Flugverbotszonen definieren, in die Drohnen durch die satellitengestützte Geolokalisierung nicht eindringen dürfen. "Flugverbotszonen" können Flughäfen und Flugplätze oder Stadtzentren umfassen.

Diese Vorschriften, die die bestehenden nationalen Vorschriften in den EU-Mitgliedstaaten ersetzen, betreffen laut Kommission nicht nur die Sicherheit, sondern enthalten auch wichtige Bausteine, um Sicherheitsrisiken durch Drohneneinsätze zu minimieren. Sie seien ein weiterer wichtiger Beitrag im Rahmen der Luftfahrtsstrategie der EU-Kommission für Europa, deren Hauptziele darin bestünden, das höchste Sicherheitsniveau aufrechtzuerhalten und die Wettbewerbsfähigkeit der Luftfahrtindustrie der EU zu fördern.

Europäische Kommission, PM vom 24.05.2019


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