Ab dem 01.11.2018 können in Nordrhein-Westfalen Musterfeststellungsklagen von Verbraucherzentralen und anderen Verbraucherverbänden beim Oberlandesgericht Hamm eingereicht werden. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm ist eigenen Angaben zufolge das einzige für diese Verfahren in Nordrhein-Westfalen zuständige Gericht.

Mit den Musterfeststellungsverfahren werden laut OLG Senate befasst sein, die in dem jeweiligen Sachgebiet über eine ausgeprägte Spezialisierung verfügten. Eine solche gebe es seit Jahrzehnten beim OLG Hamm. Sie habe sich in der Rechtsprechung des Gerichts bewährt.

Die Öffentlichkeit setze große Erwartungen in das neue Verfahren. Die Akzeptanz der neuen Klageart zugunsten der Bürger hänge entscheidend davon ab, dass sich das neue Instrument von Anfang an als praktikabel und schlagkräftig erweist. Der zügige Aufbau von Erfahrungswissen und eine verlässliche Verfahrenshandhabung durch die Gerichte seien von entscheidender Bedeutung, ist sich das OLG bewusst.

Oberlandesgericht Hamm, PM vom 19.10.2018


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