Der Müllentsorger Remondis darf die DSD – Duales System Holding GmbH & Co. KG, die Inhaberin der Marke "Der grüne Punkt" ist, nicht übernehmen. Dies hatte das Bundeskartellamt bereits am 11.07.2019 entschieden. Die dagegen gerichtete Beschwerde des Entsorgungsunternehmens war nun vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf erfolglos.

Jedenfalls auf dem Markt für die Vermarktung von aufbereiteten Hohlglasscherben würden die beteiligten Unternehmen durch ihren Zusammenschluss eine marktbeherrschende Stellung erlangen, begründet das OLG seine Entscheidung. Dieser Gefahr könnten die von den Unternehmen angebotenen Nebenbestimmungen nicht ausreichend begegnen. Der Verkauf zweier Aufbereitungsanlagen durch Remondis etwa dürfte den Marktanteil der Fusionsbeteiligten nicht dauerhaft abschmelzen, weil die betreffenden Kapazitäten zur Glasaufbereitung vollumfänglich auf benachbarte Remondis-Aufbereitungsanlagen verlagert werden könnten. Der zeitlich beschränkte Verzicht der DSD auf eine Lohnaufbereitung von Glasscherben würde ebenfalls nicht mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit zu einer Verlagerung von Marktanteilen auf Wettbewerber führen und liefe überdies auf eine unzulässige laufende Verhaltenskontrolle hinaus. Deshalb lägen die Voraussetzungen für eine Untersagung der Fusion vor.

Die Rechtsbeschwerde gegen seinen Beschluss hat das OLG nicht zugelassen. Dagegen kann eine Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt werden.

Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 22.04.2020, VI-Kart 3/19 (V)


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