Eine Berufungsbegründungsschrift, die sich weitgehend aus Textbausteinen sowie Urteilsversatzstücken zusammensetzt und auf das angegriffene erstinstanzliche Urteil – wenn überhaupt – nur "sporadisch" eingeht, genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Die Berufung kann dann als unzulässig verworfen werden. Dies gilt selbst dann, wenn sie 146 Seiten fasst, wie ein Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Köln zeigt.
Die Voraussetzungen, unter denen verbeamtete Lehrer von der Pflicht zur Abhaltung von Präsenzunterricht befreit werden können, sind hoch. Die Leistung von Präsenzunterricht unter Berücksichtigung der getroffenen Schutzmaßnahmen muss nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Schleswig unzumutbar sein. Dafür sei die Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber den Lehrern mit deren beamtenrechtlichen Einsatzpflicht abzuwägen.
Das Landratsamt Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim muss der Presse Auskunft über die Gesamtzahl der seit Beginn der SARS-CoV-2-Pandemie dokumentierten Infektionszahlen, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Landkreisgemeinden, geben. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) im Rahmen Eilverfahrens entschieden.
Ein familiengerichtlich geregelter Umgang des Kindes mit dem anderen Elternteil darf ohne rechtfertigende Änderungsentscheidung des Familiengerichts nicht unter Hinweis auf die Kontaktbeschränkungen wegen der Verbreitung des Corona-Virus verweigert werden. Gegen einen Elternteil, der den Umgang gleichwohl nicht gewährt, kann ein Ordnungsgeld verhängt werden. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main.
Wer Ansprüche gegenüber seiner Diebstahlversicherung geltend machen will, muss lediglich ein Mindestmaß an Tatsachen beweisen, die nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluss auf die Entwendung zulassen. Dies stellt das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig klar.
Die Bewerbung eines Bundesbahnbeamten um Übernahme in die nächsthöhere Laufbahn darf nicht mit der Begründung zurückgewiesen werden, dass der Beamte die in Verwaltungsvorschriften des Bundeseisenbahnvermögens beziehungsweise in der Bundeslaufbahnverordnung vorgesehene Altersgrenze von 58 Jahren überschreitet. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf entschieden.
Ein so genannter Promotionsumzug, mit dem Studenten traditionell die erfolgreiche Promovierung eines Doktoranden feiern, fällt nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Es handele sich nicht um eine Betriebsfeier, stellt das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen klar.
Die Zuständigkeit für die Prüfung des Asylantrags eines in Deutschland nachgeborenen Kindes, dessen Eltern zuvor in einem anderen EU-Mitgliedstaat internationaler Schutz zuerkannt worden ist, geht jedenfalls dann gemäß Artikel 21 Absatz 1 Unterabsatz 3 Dublin III-Verordnung auf Deutschland über, wenn nicht binnen drei Monaten der andere Mitgliedstaat um Aufnahme des Kindes ersucht worden ist. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschieden.
Wer aus einem Fahrzeug aussteigt, muss dabei insbesondere das Vorrecht des fließenden Verkehrs mit höchster Vorsicht beachten, weshalb er den Verkehr durch die Rückspiegel und erforderlichenfalls durch die Fenster genau beobachten muss und die Wagentür nur öffnen darf, wenn er sicher sein kann, dass er keinen von rückwärts Kommenden gefährdet. Einen Vertrauensschutz zugunsten des Aussteigenden auf Einhaltung eines ausreichenden Sicherheitsabstandes des Vorbeifahrenden gebe es dabei nicht, stellt das Amtsgericht (AG) Frankenthal klar.
Das Aufstellen und Benutzen eines Wohnmobils zu Wohnzwecken auf einem öffentlichen Parkplatz verstößt gegen § 37 Absatz 1 des Schleswig-Holsteinen Gesetzes zum Schutz der Natur (LNatSchG) und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig-Holstein entschieden. Wird ein Wohnmobil zu Wohnzwecken auf einem öffentlichen Parkplatz abgestellt, stelle dies kein verkehrsbezogenes Verhalten dar und unterfalle deshalb nicht dem Straßenverkehrsrecht, sondern dem Naturschutzgesetz.