Nur einen Tag nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat einem Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes zugestimmt. Es setzt die seit 07.06.2023 in allen EU-Mitgliedstaaten geltende neue EU-Fahrgastrechteverordnung in nationales Recht um.
Die Gesamtumstände können gegen den gutgläubigen Erwerb eines Kfz sprechen, auch wenn dem Käufer die Original-Zulassungsbescheinigungen vorgelegt wurden. Dies gilt laut Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg umso mehr, wenn es sich um ein Luxus-Kfz handelt und dieses erst kurz zuvor in Deutschland zugelassen worden ist.
Eine kurzfrequentierte Untervermietung von Wohnraum über ein Internetportal kann trotz Vorgabe einer Mindestnutzungsdauer eine genehmigungspflichtige Fremdenbeherbergung darstellen. Dies hat das Amtsgericht (AG) Frankfurt am Main entschieden.
Für die Bewertung eines an zwei Baublockseiten grenzenden Grundstücks ist zur Bestimmung des heranzuziehenden Bodenrichtwerts gegebenenfalls die Erläuterung der Bodenrichtwerte des örtlichen Gutachterausschusses heranzuziehen und der Bewertung zugrunde zu legen. Dies stellt das Finanzgericht (FG) Hamburg klar.
Der Bundesrat hat einer Verordnung der Bundesregierung zugestimmt, die das Verfahren zur Kfz-Zulassung digitalisiert und beschleunigt. Seine Zustimmung knüpfte der Bundesrat an – überwiegend redaktionelle – Änderungen. Setzt die Bundesregierung diese um, kann sie die Verordnung veröffentlichen und wie geplant am 01.09.2023 in Kraft treten lassen.
Ein Schüler ist in der Schülerunfallversicherung versichert, wenn er beim Bahnsurfen auf dem Heimweg von der Schule einen Stromschlag erleidet. Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden.
In Deutschland besteht grundsätzlich eine Schulpflicht für alle Kinder. Damit korrespondiert eine Pflicht der Eltern, für den Schulbesuch zu sorgen. Wenn die Eltern dies nicht tun, können das Sorgerecht oder Teile davon entzogen werden. Hierauf weist das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg hin.
Der Dienstherr ist verpflichtet, bei Bekanntwerden wiederholter morgendlicher Verletzungen der Kernarbeitszeit zunächst dem Verhältnismäßigkeitsgebot entsprechend durch niederschwellige disziplinare Maßnahmen zeitnah auf den Beamten einzuwirken. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschieden und im konkreten Fall einer Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen des morgendlichen Zuspätkommens eine Absage erteilt.
Wird der Rückschnitt einer Hecke, die in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragt und dadurch die Verkehrssicherheit behindert, behördlich angeordnet, so kann dagegen nicht erfolgreich eingewendet werden, dass der angeordnete Rückschnitt in die Schonzeit fallen würde. Dies hat das Verwaltungsgericht (VG) Gießen entschieden.
Ist ein Grundstück, wenn auch über einen beschwerlicheren Weg, für seine Eigentümer erreichbar, so müssen sie sich damit begnügen. Insbesondere können sie keinen Anspruch auf Mitbenutzung eines Nachbargrundstückes unter Berufung auf ein angebliches Notwegerecht durchsetzen, wie das Landgericht (LG) Frankenthal entschieden hat.