Sozialauswahl: Rentennähe zu berücksichtigen

Bei einer betriebsbedingten Kündigung hat die Auswahl des zu kündigenden Arbeitnehmers anhand der in § 1 Absatz 3 Satz 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) beziehungsweise § 125 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 Insolvenzordnung (InsO) genannten Kriterien zu erfolgen. Bei der Gewichtung des Lebensalters kann hierbei laut Bundesarbeitsgericht (BAG) zulasten des Arbeitnehmers berücksichtigt werden, dass er bereits eine (vorgezogene) Rente wegen Alters abschlagsfrei bezieht. Das Gleiche gelte, wenn der Arbeitnehmer rentennah ist, weil er eine solche abschlagsfreie Rente oder die Regelaltersrente spätestens innerhalb von zwei Jahren nach dem in Aussicht genommenen Ende des Arbeitsverhältnisses beziehen kann. Lediglich eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen dürfe insoweit nicht berücksichtigt werden.


Landkreis muss zumutbaren Kita-Platz nachweisen

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat die Beschwerde des Landkreises Böblingen gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts (VG) Stuttgart zurückgewiesen, mit dem der Landkreis im Wege einer einstweiligen Anordnung zum Nachweis eines zumutbaren Betreuungsplatzes in einer Kindertageseinrichtung verpflichtet worden ist.


Zeitarbeit: Für Mehrarbeitszuschläge auch genommene Urlaubsstunden relevant

Für das Erreichen des Schwellenwertes, ab dem nach den Bestimmungen des Manteltarifvertrags für die Zeitarbeit ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Mehrarbeitszuschläge besteht, sind nicht nur die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden, sondern auch genommene Urlaubsstunden zu berücksichtigen. Dies stellt das Bundesarbeitsgericht (BAG) klar.


Abfallgebührenkalkulation: Kein Anspruch auf gerichtliche Kontrolle

Die mit einer Klage angegriffene Abfallgebührenkalkulation des beklagten Landkreises Bad Kreuznach wird nicht gerichtlich überprüft. Dies hat das Verwaltungsgericht (VG) Koblenz unter Verweis auf die mangelnde Substanz der gegen die Kalkulation vorgebrachten Einwände entschieden. Die Klage gegen die Festsetzung von Abfallentsorgungsgebühren wies das VG ab.


Wohnungseigentümergemeinschaft: Prozessführungsbefugnis zu Geltendmachung von Mängelrechten in Bezug auf Gemeinschaftseigentum

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann auch nach der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) die auf Beseitigung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum gerichteten Rechte der Erwerber von Wohnungseigentum weiterhin durch Mehrheitsbeschluss zur alleinigen Durchsetzung an sich ziehen. Dies stellt der Bundesgerichtshof (BGH) klar. Darüber hinaus seien die Voraussetzungen für eine Haftung des Verkäufers eines Grundstücks wegen Altlasten beziehungsweise eines Altlastenverdachts präzisiert worden.