Personalausweis: Kein Anspruch auf Eintragung fiktiven Geburtsdatums

Ein 1957 in Algerien geborener Kläger mit deutscher Staatsangehörigkeit, dessen konkretes Geburtsdatum unbekannt ist, hat keinen Anspruch auf Eintragung eines fiktiven Geburtsdatums in seinen Personalausweis und seinen Reisepass. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz.


Verjährung von Urlaubsansprüchen: Fristbeginn setzt Belehrung durch Arbeitgeber voraus

Der gesetzliche Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub unterliegt der gesetzlichen Verjährung. Allerdings beginnt die dreijährige Verjährungsfrist erst am Ende des Kalenderjahres, in dem der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über seinen konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt und der Arbeitnehmer den Urlaub dennoch aus freien Stücken nicht genommen hat. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden.


Mobile Briefmarke darf nicht nur 14 Tage gültig sein

Die Deutsche Post darf die Gültigkeit mobiler Briefmarken nicht auf 14 Tage nach Kauf befristen. Eine entsprechende Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Unternehmens ist unwirksam. Das hat das Landgericht (LG) Köln entschieden, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mitteilt, der in dem Verfahren Kläger war. Das Urteil ist nach seinen Angaben noch nicht rechtskräftig.


Ausländische Prüfungsleistung: Kein Anspruch auf Anerkennung mit Note

Ein BWL-Student der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster hat keinen Anspruch auf Umrechnung und Anerkennung seiner während eines Auslandssemesters an einer polnischen Hochschule erreichten Prüfungsnoten. Dies hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen entschieden und damit die vorangegangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Münster bestätigt.


Lehrerin: Bei ausschließlicher Tätigkeit in Schulverwaltung kein früherer Ruhestand

Eine Lehrerin, die ausschließlich als Referentin in der Schulverwaltung tätig ist und daher nicht an der Schule unterrichtet, hat keinen Anspruch darauf, früher in den Ruhestand zu gehen als die übrigen Beamten des Landes. Für sie gilt die allgemeine Regelaltersgrenze (Ablauf des Monats, in dem das 67. Lebensjahre vollendet wird). Die für Lehrkräfte seit 2015 nach dem Landesbeamtengesetz geltende Privilegierung, dass diese bereits mit dem Ende des Schuljahres, in dem sie das 65. Lebensjahr vollenden, in den Ruhestand treten, gilt für sie nicht. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz und bestätigte damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Trier.


Sozialauswahl: Rentennähe zu berücksichtigen

Bei einer betriebsbedingten Kündigung hat die Auswahl des zu kündigenden Arbeitnehmers anhand der in § 1 Absatz 3 Satz 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) beziehungsweise § 125 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 Insolvenzordnung (InsO) genannten Kriterien zu erfolgen. Bei der Gewichtung des Lebensalters kann hierbei laut Bundesarbeitsgericht (BAG) zulasten des Arbeitnehmers berücksichtigt werden, dass er bereits eine (vorgezogene) Rente wegen Alters abschlagsfrei bezieht. Das Gleiche gelte, wenn der Arbeitnehmer rentennah ist, weil er eine solche abschlagsfreie Rente oder die Regelaltersrente spätestens innerhalb von zwei Jahren nach dem in Aussicht genommenen Ende des Arbeitsverhältnisses beziehen kann. Lediglich eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen dürfe insoweit nicht berücksichtigt werden.


Landkreis muss zumutbaren Kita-Platz nachweisen

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat die Beschwerde des Landkreises Böblingen gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts (VG) Stuttgart zurückgewiesen, mit dem der Landkreis im Wege einer einstweiligen Anordnung zum Nachweis eines zumutbaren Betreuungsplatzes in einer Kindertageseinrichtung verpflichtet worden ist.