Bei Erwerb eines unerschlossenen Grundstücks von einer erschließungspflichtigen Gemeinde ist die Grunderwerbsteuer regelmäßig nur auf den Preis für das unerschlossene Grundstück zu zahlen. Dies gilt auch dann, wenn der Erwerber sich vertraglich verpflichtet, für die künftige Erschließung einen bestimmten Betrag an die Gemeinde zu zahlen, wie der Bundesfinanzhof (BFH) feststellt.
Verzichtet der Chefarzt gegenüber dem Träger der Klinik, an der er tätig ist, auf das ihm durch die Klinik eingeräumte Recht zur Privatliquidation gegen monatliche Ausgleichszahlungen, die der Klinikträger leistet, um auch insoweit selbst gegenüber Privatversicherten abrechnen zu können, liegt eine steuerbare Verzichtsleistung vor, die nicht als Verzicht auf die zukünftige Erbringung von Heilbehandlungsleistungen gegenüber den Privatversicherten steuerfrei ist. Dies stellt der Bundesfinanzhof (BFH) klar.
Die durch einen Prozessbevollmächtigten in Rechnung gestellte Umsatzsteuer für Vertretungsleistungen in einem Klageverfahren wegen Einkommensteuer ist im Rahmen eines sich anschließenden Kostenfestsetzungsverfahrens nicht erstattungsfähig, wenn es in dem Klageverfahren um Fragen des betrieblichen Bereichs ging und der Kläger zum Vorsteuerabzug berechtigt war. Dies hat das Düsseldorfer Finanzgericht (FG) entschieden.
Nutzungsentschädigungen, die Steuerpflichtige aufgrund des Widerrufs von Darlehensverträgen erhalten haben, können der Einkommensteuerpflicht unterliegen. Dies zeigt ein vom Finanzgericht (FG) Düsseldorf entschiedener Fall.
Wird ein Kommanditanteil veräußert, der mit einer atypischen Unterbeteiligung belastet ist, unterliegt der Veräußerungsgewinn nur insoweit der Gewerbesteuer, als er auf den belasteten Anteil entfällt. Im Hinblick auf den unbelasteten Anteil bleibt er dagegen steuerfrei. Dies hat das Finanzgericht (FG) Münster entschieden.
Ein Verkäufer, der auf jährlich mehreren hundert Auktionen Waren über eBay veräußert, übt eine nachhaltige und damit umsatzsteuerrechtlich eine unternehmerische steuerpflichtige Tätigkeit im Sinne des § 2 Absatz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) aus. Dies stellt der Bundesfinanzhof (BFH) klar.
Die Bundesregierung hat den Bericht über die Wirkung der kalten Progression im Verlauf des Einkommensteuertarifs für die Jahre 2022 und 2023 (Fünfter Steuerprogressionsbericht) als Unterrichtung (BT-Drs. 20/4444) vorgelegt. Darin heißt es, im Jahr 2022 seien rund 35,5 Millionen Steuerpflichtige mit durchschnittlich rund 659 Euro von der kalten Progression betroffen.
Nach Auskunft des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) wird die Frist zur Endabrechnung der Corona-Neustarthilfen für die prüfenden Dritten bis zum 31.03.2023 verlängert. Dies meldet der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV), der sich gemeinsam mit der Bundessteuerberaterkammer zuvor für eine entsprechende Verlängerung ausgesprochen hatte.
Die Besteuerung fiktiver Veräußerungsgewinne nach dem Investmentsteuerreformgesetz ist zulässig. Dies hat das Finanzgericht (FG) Köln entschieden.
Steuerentlastung bei Homeoffice und Rentenbeiträgen, Anhebung von Pausch- und Freibeträgen – mit dem Jahressteuergesetz 2022 bringt die Bundesregierung steuerliche Verbesserungen auf den Weg. Bundestag und Bundesrat haben den Regelungen nun zugestimmt, wie die Bundesregierung meldet.