Die Lieferung von Wärme durch eine Wohnungseigentümergemeinschaft an die Eigentümer, die Mitglieder dieser Gemeinschaft sind, unterliegt der Mehrwertsteuer. Eine solche Wirtschaftstätigkeit fällt nicht unter die in der Mehrwertsteuerrichtlinie vorgesehene Befreiung für die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken. Dies stellt der Europäische Gerichtshof (EuGH) klar.
Ein Kirchensteuer-Erstattungsüberhang ist auch insoweit dem Gesamtbetrag der Einkünfte nach § 10 Absatz 4b Satz 3 Einkommensteuergesetz (EStG) hinzuzurechnen, als sich die Kirchensteuer im Zahlungsjahr wegen eines negativen zu versteuernden Einkommens nicht ausgewirkt hat. Dies hat das Finanzgericht (FG) Münster entschieden.
Abbruchkosten und Restwert eines zuvor zeitweise vollständig fremdvermieteten und zeitweise teilweise selbst genutzten Gebäudes sind sowohl nach dem räumlichen als auch nach dem zeitlichen Nutzungsumfang aufzuteilen. Dies hat das Finanzgericht (FG) Münster im Zusammenhang mit Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung entschieden.
Zwei Tage nach dem Bundestag hat am 18. Dezember 2020 auch der Bundesrat zahlreichen neuen Regeln im Steuerrecht zugestimmt. Das Gesetz kann nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden.
Mit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) besteht seit dem 25.05.2018 für alle Steuerpflichtigen ein gebundener Anspruch auf Akteneinsicht bei der Finanzbehörde.
Eine Abschaffung der Umsatzsteuer auf Sachspenden ist nach Angaben der Bundesregierung aus unionsrechtlichen Gründen nicht möglich.
Am 27.11.2020 hat der Bundesrat dem vom Bundestag auf Initiative der Bundesregierung beschlossenen Zweiten Familienentlastungsgesetz zugestimmt.
Für die Gewährung eines Grades der Behinderung (GdB) von 50 für eine Diabeteserkrankung muss ein Antragsteller zusätzlich zu dem erhöhten Therapieaufwand durch erhebliche Einschnitte gravierend in seiner Lebensführung beeinträchtigt sein. Diese Voraussetzung ist nicht immer schon dann erfüllt, wenn ein entsprechender Therapieaufwand vorliegt. Vielmehr handele es sich dabei nach den Vorgaben von Teil B Ziffer 15.1 der Versorgungsmedizinischen Grundsätze um eine zusätzliche Voraussetzung, so das Sozialgericht (SG) Stuttgart.
Leistungen von Eltern für den Unterhalt ihres in Ausbildung befindlichen Kindes, für das kein Anspruch auf Kindergeld (mehr) besteht, sind im Rahmen der gesetzlichen Höchstbeträge als außergewöhnliche Belastungen steuermindernd zu berücksichtigen. Lebt das Kind mit einem Lebensgefährten, der über ausreichendes Einkommen verfügt, in einem gemeinsamen Haushalt, wird der Höchstbetrag nicht gekürzt. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.
Die von einer gesetzlichen Krankenkasse gewährte Geldprämie (Bonus) für gesundheitsbewusstes Verhalten mindert nicht den Sonderausgabenabzug für Krankenversicherungsbeiträge, sofern hierdurch ein finanzieller Aufwand des Steuerpflichtigen ganz oder teilweise ausgeglichen wird. Dies gilt, wie der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden hat, auch in den Fällen, in denen der Bonus pauschal ermittelt wird.