Am 01.01.2023 ist das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) in Kraft getreten. In einem Schreiben klärt das Bundesfinanzministerium (BMF) Anwendungsfragen, unterstützt bei der sachgerechten Umsetzung des PStTG und adressiert praxisrelevante Themen.
Der Verkauf von Waren ist grundsätzlich eine typische Handelstätigkeit, die nicht die Voraussetzungen eines steuerlich privilegierten Zweckbetriebs im Sinne des § 68 Nr. 4 Abgabenordnung (AO) erfüllt. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.
Im Klageverfahren gegen einen Haftungsbescheid können vom Haftungsschuldner erstmals vorgetragene Umstände dazu führen, dass sich die vom Finanzamt getroffene Ermessensentscheidung als rechtswidrig erweist. Dies geht aus einem Urteil des Finanzgerichts (FG) Münster hervor.
Eine aktuelle Verfügung des Bayerischen Landesamts für Steuern (LfSt) dreht sich um die umsatzsteuerliche Behandlung der Überlassung von Werbemobilen an soziale Institutionen, Sportvereine und Kommunen. Wie das LfSt mitteilt, ersetzt die neue Verfügung diejenige vom 11.08.2020 (S 7119.1.1-3/4 St33).
Mit der Steuerermäßigung des § 35c Einkommensteuergesetz werden energetische Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden gefördert. Ein aktuelles Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) enthält Muster für die hierfür von Fachunternehmen und Personen mit Ausstellungsberechtigung nach § 88 Gebäudeenergiegesetz auszustellenden Bescheinigungen.
Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hat zum Entwurf eines Schreibens des Bundesfinanzministeriums (BMF) zum Nullsteuersatz für Umsätze im Zusammenhang mit bestimmten Photovoltaikanlagen (§ 12 Absatz 3 Umsatzsteuergesetz – UStG) Stellung genommen.
Um die Finanzämter von der Einspruchsbearbeitung zu entlasten, fordert eine Verbände-Allianz aus dem Bund der Steuerzahler (BdSt), der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG), dem Deutschen Steuerberaterverband (DStV) und Haus & Grund Deutschland, die Grundsteuermessbescheide mit einem Vorläufigkeitsvermerk zu versehen.
Das Finanzgericht (FG) Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die Zugangsvermutung gemäß § 122 Absatz 2 Nr. 1 Abgabenordnung (AO) entfällt, wenn innerhalb der dort genannten Drei-Tages-Frist an einem Werktag regelmäßig keine Postzustellung stattfindet.
Belässt der Grundstückskäufer ohne angemessene Vergütung dem Verkäufer (oder einem Dritten) Nutzungsrechte an dem Grundstück (Nießbrauchs- und Wohnungsrechte), liegt darin ein geldwerter Vorteil, den der Käufer für den Erwerb der Sache hingibt und der deshalb in die grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage einzubeziehen ist. Dies stellt das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg klar.
Beteiligt sich ein Arbeitnehmer kapitalmäßig an seinem Arbeitgeber, kann die Beteiligung eigenständige Erwerbsgrundlage sein, sodass damit in Zusammenhang stehende Erwerbseinnahmen und Erwerbsaufwendungen in keinem einkommensteuerrechtlich erheblichen Veranlassungszusammenhang zum Arbeitsverhältnis stehen. Der Arbeitnehmer nutzt in diesem Fall sein Kapital als eine vom Arbeitsverhältnis unabhängige und eigenständige Erwerbsgrundlage zur Einkünfteerzielung. Die daraus erzielten laufenden Erträge sind dann keine Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, sondern solche aus Kapitalvermögen. Dies hat das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg entschieden.