Der Gewerbeertrag ist um den Hinzurechnungsbetrag nach § 10 Absatz 1 Satz 1 Außensteuergesetz (AStG) gemäß § 9 Nr. 3 Gewerbesteuergesetz (GewStG) in der bis 2016 gültigen Fassung zu kürzen, auch wenn der Gewerbetreibende unmittelbar über keine eigene Betriebsstätte im Ausland verfügt. Dies hat das Finanzgericht (FG) Münster entschieden.
Die Steuerverwaltung prüft derzeit, wie Bescheide und Schreiben verständlicher formuliert werden können. Wie das Finanzministerium Rheinland-Pfalz meldet, wurde dazu eine Pilotstudie mit dem Leibniz-Institut für Deutsche Sprache (IDS) gestartet.
Die Bundesregierung plant aktuell keine Änderung des § 10a Gewerbesteuergesetz, mit der ein Rücktrag gewerbesteuerlicher Fehlbeträge ermöglicht werden würde. Dies teilt sie in ihrer Antwort (BT-Drs. 19/25127) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Drs. 19/24696) mit.
Umsätze in Form von Darbietungen auf dem Gebiet der Zauberei und der Ballonmodellage unterliegen nicht dem Regelsteuersatz von (im Streitjahr) 19 Prozent, sondern dem ermäßigten Steuersatz von (im Streitjahr) sieben Prozent. Dies hat das Finanzgericht (FG) Münster entschieden.
Der ermäßigte Umsatzsteuersatz für Schausteller gilt nicht für Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten. Dies hat das Finanzgericht (FG) Münster entschieden.
Angesichts der durch die Corona-Pandemie verursachten Ausnahmesituation haben die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder beschlossen, die Ende Februar 2021 ablaufende Erklärungsfrist für das Kalenderjahr 2019 für Steuererklärungen, die durch Angehörige der steuerberatenden Berufe erstellt werden, allgemein bis zum 31.03.2021 zu verlängern.
Das die Jahresbeiträge nach § 12 Absatz 2 des Restrukturierungsfondsgesetzes (RStruktFG) a.F. (so genannte Bankenabgabe) betreffende Betriebsausgabenabzugsverbot in § 4 Absatz 5 Satz 1 Nr. 13 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist verfassungsgemäß und mit Unionsrecht vereinbar. Laut Bundesfinanzhof (BFH) gilt dies zumindest für Beitragsjahre bis einschließlich 2014.
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) übt deutliche Kritik am Jahressteuergesetz 2020. Sie hatte den Bundesrat im Vorfeld seiner Sitzung vom 18.12.2020 – erfolglos – dazu aufgerufen, das Gesetz nicht zu beschließen. Die BRAK stört sich insbesondere an der Verlängerung der Verjährungsfristen bei schwerer Steuerhinterziehung, die das gesamte System der Verjährung durcheinanderbringe.
Die 44-Euro-Freigrenze für Sachbezüge gilt auch, wenn Arbeitnehmer auf Kosten ihres Arbeitgebers an einem Firmenfitnessprogramm teilnehmen können, wie der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden hat.
Die Lieferung von Wärme durch eine Wohnungseigentümergemeinschaft an die Eigentümer, die Mitglieder dieser Gemeinschaft sind, unterliegt der Mehrwertsteuer. Eine solche Wirtschaftstätigkeit fällt nicht unter die in der Mehrwertsteuerrichtlinie vorgesehene Befreiung für die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken. Dies stellt der Europäische Gerichtshof (EuGH) klar.