Reisekosten und Reisekostenvergütungen: Pauschbeträge bekanntgegeben

Aufgrund des § 9 Absatz 4a Satz 5 ff. Einkommensteuergesetz (EStG) hat das Bundesfinanzministerium (BMF) die in einer Übersicht ausgewiesenen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen ab 01.01.2024 bekannt gemacht. Die Übersicht befindet sich am Ende eines Schreibens des Ministeriums.


Investitionsabzugsbeträge und Investitionsfristen: Was zu tun ist

Nach Maßgabe von § 7g Absatz 3 Einkommensteuergesetz (EStG) sind Investitionsabzugsbeträge (IAB), die nicht bis zum Ende des dritten auf das Wirtschaftsjahr des jeweiligen Abzugs folgenden Wirtschaftsjahres hinzugerechnet wurden, rückgängig zu machen. Wie der Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt mitteilt, hat der Gesetzgeber diese Fristen gerade infolge der Coronakrise hat der Gesetzgeber verlängert:


EuGH bestätigt FG Köln: § 13c Absatz 1 und Absatz 3 Nr. 2 Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz 2009 europarechtswidrig

Das Finanzgericht (FG) Köln bezweifelte, ob der vollständige Wertansatz von vermieteten Grundstücken in so genannten Drittländern (Länder außerhalb der EU und der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums – EWR) bei der Erbschaftsteuer mit der Kapitalverkehrsfreiheit vereinbar ist. Deshalb hatte es diese Frage mit Beschluss vom 02.09.2021 (7 K 1333/19) dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Entscheidung vorgelegt.


Steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit: Zur Berechnung des maßgeblichen Grundlohns

Der für die Bemessung der Steuerfreiheit von Zuschlägen zur Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit maßgebende Grundlohn ist der laufende Arbeitslohn, der dem Arbeitnehmer bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit für den jeweiligen Lohnzahlungszeitraum arbeitsvertraglich zusteht. Ob und in welchem Umfang der Grundlohn ihm tatsächlich zufließt, ist für die Bemessung der Steuerfreiheit der Zuschläge daher ohne Belang. Dies stellt der Bundesfinanzhof (BFH) klar.


DIHK zu Gewerbe- und Grundsteuer: Werden "echter Standortnachteil"

Mit Sorge beobachtet die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK), dass die Kommunen hierzulande häufig die Gewerbe- beziehungsweise Grundsteuer anheben, um ihre Finanzen zu sanieren. Dies gehe zulasten der Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe und könne langfristig tragbare fiskalische Konzepte nicht ersetzen.


Jahrhundertsturmflut in Schleswig-Holstein: Katastrophenerlass tritt in Kraft

Nach der Jahrhundertsturmflut am 20. und 21.10.2023 in Schleswig-Holstein hat Finanzministerin Monika Heinold (Bündnisgrüne) verkündet, dass das Bundesfinanzministerium dem Vorschlag des schleswig-holsteinischen Finanzministeriums gefolgt ist und dem so genannten Katastrophenerlass anlässlich der Sturmflut zugestimmt hat.


Neu angeschaffter Pkw: Vorsteueraufteilung bei Verwendung für steuerpflichtige und steuerfreie Umsätze

Die Schätzung der Vorsteueraufteilung auf der Grundlage der Fahrleistung eines Pkw führt in der Regel zu einer präziseren wirtschaftlichen Zurechnung als der Umsatzschlüssel. Jedenfalls in den Fällen, bei denen ein bereits vorhandenes Wirtschaftsgut durch ein funktionsgleiches ausgetauscht wird, kann es zu einem Nebeneinander der Anwendung von § 15 Absatz 4 Umsatzsteuergesetz (UStG) und § 15a Absatz 1 Satz 1 UStG kommen. Dies hat das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg entschieden.


Stille Beteiligung des Arbeitnehmers am Unternehmen des Arbeitgebers: Zur steuerlichen Einordnung der Gewinnanteile

Ob Gewinnanteile aus der Beteiligung als typisch stiller Gesellschafter einer GmbH als Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß § 20 Absatz 1 Nr. 4 Einkommensteuergesetz (EStG) oder als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit gemäß § 19 EStG einzustufen sind, ist im Wege einer Gesamtschau unter Einbeziehung aller wesentlichen Umstände des Einzelfalles zu entscheiden. Der Umstand, dass der Arbeitnehmer keinen arbeitsvertraglichen Anspruch auf Einräumung der stillen Beteiligung hat, spricht für ein unabhängig vom Arbeitsverhältnis bestehendes Sonderrechtsverhältnis. Dies geht aus einem Urteil des Finanzgerichts (FG) Brandenburg hervor.