Veräußerung von Nachlassvermögen: Steuerfreiheit

Wird eine zum Nachlass einer Erbengemeinschaft gehörende Immobilie veräußert, fällt hierauf keine Einkommensteuer an. Dies gilt jedenfalls, soweit zuvor ein Anteil an der Erbengemeinschaft verkauft wurde, wie der der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden hat.


Steuererklärung für 2023: Was Bürger beachten sollten

Für Bürger, die nicht steuerlich beraten werden, endet die allgemeine gesetzliche Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2023 am 02.09.2024. Hierauf weist das Landesamt für Steuern (LfSt) Rheinland-Pfalz hin.


Gewinnbegriff beim Investitionsabzugsbetrag

Das Tatbestandsmerkmal "Gewinn" im Sinne von § 7g Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) ist als Steuerbilanzgewinn und nicht als steuerlicher Gewinn im Sinne von § 2 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 EStG auszulegen. Außerbilanzielle Positionen sind nicht zu berücksichtigen. Dies hat das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg entschieden (gegen Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 15.06.2022, BStBl. I 2022, 945).


Höhe der Aussetzungszinsen: Ist verfassungsgemäß

Die Höhe der Aussetzungszinsen nach §§ 237, 238 Abgabenordnung (AO) von monatlich 0,5 Prozent ist verfassungsgemäß. Dies hat das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg entschieden. Die Entstehung von Aussetzungszinsen beruhe grundsätzlich auf einem Antrag der Steuerpflichtigen oder werde jedenfalls bewusst in Kauf genommen.


Kostenerstattung in Kindergeldsachen

Der Drei-Tages-Zeitraum gemäß § 122 Absatz 2a Abgabenordnung (AO) verschiebt sich nach § 108 Absatz 3 AO auf den Ablauf des nächstfolgenden Werktags, wenn der Zeitraum regulär an einem Sonntag, einem gesetzlichen Feiertag oder einem Sonnabend endet. Dies stellt das Finanzgericht (FG) Berlin-Brandenburg klar.


Insolvenzverwalter hat keinen datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch gegenüber Finanzbehörden

Ein Insolvenzverwalter hat kein Recht auf Auskunft gegenüber dem Finanzamt, soweit die Auskunftserteilung das Finanzamt in der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung zivilrechtlicher Ansprüche oder in der Verteidigung gegen das Finanzamt geltend gemachter zivilrechtlicher Ansprüche beeinträchtigen würde. Dies sei in der höchstrichterlichen Rechtsprechung geklärt, so der Bundesfinanzhof (BFH).


Bitcoins: Einkunftsart bei Verwendung von Bitcoins für Lending

Beim Lending werden Einheiten einer virtuellen Währung oder sonstige Token gegen eine Vergütung zur Nutzung überlassen. Nach Auffassung der Finanzverwaltung sind Einkünfte aus dem Lending nach § 22 Nr. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) steuerbar (vgl. Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 10.05.2022). Hierauf weist der Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt hin.