Bei Betriebsprüfungen vergleicht der Fiskus anhand von Richtsätzen, ob ein Betriebsergebnis vom Durchschnitt vergleichbarer Unternehmen der gleichen Branche abweicht. Der Bund der Steuerzahler hat jetzt eine Broschüre mit den Werten für 2009 veröffentlicht.
Die Broschüre enthält die Richtsätze für Umsatz und Gewinn sowie die für bestimmte Branchen geltenden Pauschbeträge für den Eigenverbrauch.
Der Steuerzahlerbund weist darauf hin, dass die Richtsätze nur ein Hilfsmittel für die Finanzverwaltung darstellen, Umsatz und Gewinn zu verproben. Sie seien nicht für jeden Fall zutreffend und sie haben keinerlei Gesetzeswirkung. Im Grunde handele es sich um einen groben Betriebsvergleich innerhalb der einzelnen Branchen.
Neben den Werten enthält die Broschüre Informationen darüber, unter welchen Voraussetzungen die Finanzverwaltung einen Vergleich des jeweiligen Betriebsergebnisses mit den Richtsätzen durchführen darf. Von den Richtsätzen abweichende Gewinn- und Umsatzzahlen alleine rechtfertigen noch keine gewinnerhöhende Schätzung durch das Finanzamt. Nur, wenn z. B. durch zusätzliche Verprobung und Nachkalkulation weitere beträchtliche Zweifel auftreten, die nicht entkräftet werden können, darf eine Schätzung nach Richtsätzen erfolgen.
Jeder Gewerbetreibende kann aufgrund der Richtsätze feststellen, ob sein Betriebsergebnis hiervon abweicht. Dies sei nicht nur für eine betriebswirtschaftliche Auswertung seines Betriebsergebnisses von Interesse, so der Steuerzahlerbund, sondern helfe auch bei der Vorbereitung auf eine anstehende Betriebsprüfung durch das Finanzamt weiter.
Erhältlich ist die Broschüre „Die Richtsätze der Finanzverwaltung für Umsatz und Gewinn 2009" über die kostenlose Bestellhotline Telefon 08000/ 767778 des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg.
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