Ab Anfang 2023 sollen Steuerberater über eine digitale Plattform und besondere elektronische Postfächer am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen. Das Bundesfinanzministerium hat zu deren Ausgestaltung nun einen Referentenentwurf vorgelegt, wie die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) mitteilt.

Das Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften ("große BRAO-Reform"), das zum 01.08.2022 in Kraft getreten ist, führe für die Berufsgruppe der Steuerberater zum 01.01.2023 eine digitale Steuerberaterplattform sowie besondere elektronische Steuerberaterpostfächer (beSt) ein. Diese ermöglichten – wie das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) – die Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr mit der Justiz, der Anwaltschaft sowie mit Behörden und weiteren Teilnehmenden. Ebenso wie das beA beinhalten sie laut BRAK einen vertrauenswürdigen Herkunftsnachweis und bestätigen tagesaktuell die berufsrechtliche Zulassung. Steuerberater müssten sich für die Plattform registrieren. Ab dem 01.01.2023 gilt nach Angaben der BRAK zudem eine passive Nutzungspflicht für die Postfächer.

Zur näheren Ausgestaltung habe das Bundesfinanzministerium Ende August 2022 den Entwurf für eine Verordnung über die Steuerberaterplattform und die besonderen elektronischen Steuerberaterpostfächer (Steuerberaterplattform- und -postfachverordnung – StBPPV) vorgelegt. Dieser enthalte insbesondere Vorschriften über die Einrichtung und die hierzu erforderlichen Datenübermittlungen sowie die technische Ausgestaltung der Steuerberaterpostfächer, insbesondere für die Authentisierung und für Zugangsberechtigungen Dritter. Insofern sei der Verordnungsentwurf der Rechtsanwaltsverzeichnis- und -postfachverordnung (RAVPV) vergleichbar, welche die Einrichtung sowie die technische Ausgestaltung des beA regelt.

Bundesrechtsanwaltskammer, PM vom 21.09.2022


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