Der DStV stellt auf dem Deutschen Steuerberatertag sein modernisiertes Qualitätssiegelkonzept vor. Das Qualitätssiegel des Deutschen Steuerberaterverbandes ermöglicht es Kanzleien, auf freiwilliger Basis einen Nachweis darüber zu erbringen, dass sie einem bundesweit einheitlichen hohen Qualitätsstandard genügen.

Gleichzeitig gibt die Vorbereitung auf das DStV-Qualitätssiegel der Kanzlei die Gelegenheit, Verbesserungspotentiale zu erkennen und Abläufe zu straffen. Aktuell haben sich bereits ca. 200 Steuerberaterkanzleien zertifizieren lassen.

Das DStV-Qualitätssiegel erfüllt damit den Auftrag der EU-Dienstleistungsrichtlinie an die Mitgliedstaaten und Berufsverbände, die Qualität von Dienstleistungen auf freiwilliger Basis zu fördern.

Der DStV arbeitet darüber hinaus seit Jahren auf europäischer Ebene aktiv an der Entwicklung von Qualitätsstandards für die steuerberatenden Berufe mit. In einem ersten Schritt wurde eine umfassende Bestandsaufnahme über die Ausgestaltung des steuerberatenden Berufs in den verschiedenen Mitgliedstaaten erstellt. Diese Studie, die der DStV zusammen mit der Confédération Fiscale Européenne (CFE) erstellt hat, wird im Dezember 2010 als Handbuch veröffentlicht. Der europäische Dialog über die Förderung eines hohen Qualitätstandards in der Steuerberatung ist damit eröffnet.

Die Europäische Dienstleistungsrichtlinie ist am 28.12.2006 in Kraft getreten und war innerhalb von drei Jahren, also bis zum 28.12.2009 von den Mitgliedstaaten umzusetzen. Aktuell erfolgt durch die Europäische Kommission eine erste Evaluierung, ob die Umsetzung der Richtlinie gelungen ist.
 


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