Vorsteuerabzug: Verfahren bei unbestimmten und unvollständigen Angaben in Rechnung

Sind die Angaben in einer Rechnung nicht in so hohem Maße unbestimmt, unvollständig oder unzutreffend, dass sie fehlenden Angaben gleichstehen, ist das Finanzamt daran gehindert, das Recht auf Vorsteuerabzug allein deshalb zu verweigern, weil die Rechnung, die der Steuerpflichtige besitzt, nicht ordnungsgemäß ist, sofern es über alle notwendigen Informationen verfügt, um zu prüfen, ob die materiellen Voraussetzungen für die Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug vorliegen. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.


Häusliches Arbeitszimmer: Steuerliche Berücksichtigung der Kosten bei gesundheitsbedingten Einschränkungen

Eine Arbeitnehmerin, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen den von ihrem Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Arbeitsplatz nicht an allen Werktagen nutzen kann, sondern stattdessen zur Aufrechterhaltung ihrer Gesundheit gehalten ist, ihrer Berufstätigkeit in ihrem häuslichen Arbeitszimmer nachzugehen, kann die Aufwendungen hierfür als Werbungskosten in Höhe von höchstens 1.250 Euro im Jahr steuerlich geltend machen. Dies hat das Finanzgericht (FG) Berlin-Brandenburg entschieden.


Arbeitslohn: Von niederländischer 30-Prozent-Regelung erfasster Teil nicht von deutscher Bemessungsgrundlage auszunehmen

Der nach Anwendung der so genannten 30-Prozent-Regelung von der niederländischen Besteuerung freigestellte Teil des Arbeitslohns ist nicht von der deutschen Bemessungsgrundlage auszunehmen, da es sich bei der Regelung um eine echte Steuerbefreiung und nicht um einen pauschalen Werbungskostenabzug handelt. Dies hat das Finanzgericht (FG) Düsseldorf entschieden. Das Gericht hatte die einkommensteuerrechtliche und abkommensrechtliche Behandlung niederländischen Arbeitslohns zu beurteilen.


Steuerpflichtige Einfuhr von Sammlermünzen: Ermäßigter Umsatzsteuersatz

Auf die steuerpflichtigen Einfuhren von Sammlermünzen aus Edelmetallen ist der ermäßigte Umsatzsteuersatz anzuwenden, wenn die Bemessungsgrundlage für die Umsätze dieser Gegenstände mehr als 250 Prozent des unter Zugrundelegung des Feingewichts berechneten Metallwerts ohne Umsatzsteuer beträgt (§ 12 Absatz 2 Nr 12 Umsatzsteuergesetz – UStG – in Verbindung mit Nr. 54 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc der Anlage 2 zum UStG).


Anlagegold: Verzeichnis der befreiten Goldmünzen

Die Europäische Kommission hat die Liste der Goldmünzen, die für das Jahr 2023 die für eine Steuerbefreiung relevanten Kriterien des Artikels 344 Absatz 1 Nr. 2 Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie erfüllen, am 25.11.2022 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.


Nach behördlicher "Missachtung des Gerichts": Kindergeld-Klage erfolgreich

Das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz hat der Klage einer Frau aus Pirmasens wegen Kindergeld stattgegeben, weil die (auch für Pirmasens) zuständige Agentur für Arbeit Kaiserslautern auf zwei gerichtliche Anfragen nicht reagiert und das Gericht deshalb keine Zweifel daran hatte, dass das Kind der Klägerin – wie von ihr vorgetragen – im streitigen Zeitraum dort als ausbildungsplatzsuchend gemeldet war.


Erwerb gemeindeeigener Grundstücke: Zur Grunderwerbsteuer

Bei Erwerb eines unerschlossenen Grundstücks von einer erschließungspflichtigen Gemeinde ist die Grunderwerbsteuer regelmäßig nur auf den Preis für das unerschlossene Grundstück zu zahlen. Dies gilt auch dann, wenn der Erwerber sich vertraglich verpflichtet, für die künftige Erschließung einen bestimmten Betrag an die Gemeinde zu zahlen, wie der Bundesfinanzhof (BFH) feststellt.


Recht zur Privatliquidation: Steuerbarer und steuerpflichtiger Verzicht

Verzichtet der Chefarzt gegenüber dem Träger der Klinik, an der er tätig ist, auf das ihm durch die Klinik eingeräumte Recht zur Privatliquidation gegen monatliche Ausgleichszahlungen, die der Klinikträger leistet, um auch insoweit selbst gegenüber Privatversicherten abrechnen zu können, liegt eine steuerbare Verzichtsleistung vor, die nicht als Verzicht auf die zukünftige Erbringung von Heilbehandlungsleistungen gegenüber den Privatversicherten steuerfrei ist. Dies stellt der Bundesfinanzhof (BFH) klar.


Klageverfahren wegen Einkommensteuer: Umsatzsteuer für Vertretungsleistungen nicht unbedingt erstattungsfähig

Die durch einen Prozessbevollmächtigten in Rechnung gestellte Umsatzsteuer für Vertretungsleistungen in einem Klageverfahren wegen Einkommensteuer ist im Rahmen eines sich anschließenden Kostenfestsetzungsverfahrens nicht erstattungsfähig, wenn es in dem Klageverfahren um Fragen des betrieblichen Bereichs ging und der Kläger zum Vorsteuerabzug berechtigt war. Dies hat das Düsseldorfer Finanzgericht (FG) entschieden.