BFH, 05.12.2016 - X B 91/16

Bezieht die Witwe eines Ermordeten gemäß § 46 SGB VI eine Witwenrente, so unterliegt diese stets der Einkommensteuer. Dabei ist rechtlich ohne Bedeutung, dass der der Steuerpflichtigen zustehende Schadensersatzanspruch wegen entgangener Unterhaltsleistungen auf den Träger der Rentenversicherung übergegangen ist.


BFH, 30.11.2016 - V R 48/15

Stellt sich eine Anordnung des Finanzamts (hier: Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen für das Kalendervierteljahr statt bisher monatlich) als sachlich-rechtlich zutreffend dar, so kann sie nicht mit der Begründung angefochten werden, das Finanzamt sei hierfür nicht örtlich zuständig gewesen.


BFH, 23.11.2016 - IX B 42/16

Mehraufwendungen von Kursverlusten für die Tilgung von Fremdwährungsdarlehen sind keine Schuldzinsen und deshalb nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abzugsfähig.


BFH, 23.11.2016 - IX B 54/16

Die Zugangsfiktion des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO wird nicht durch jedes beliebige Bestreiten des Zugangszeitpunkts außer Kraft gesetzt. Der Empfänger hat vielmehr substantiiert Tatsachen vorzutragen, die schlüssig auf den verspäteten Zugang hindeuten und damit Zweifel an der Zugangsvermutung begründen.


BFH, 18.11.2016 - IX B 70/16

Das rechtliche Gehör der klagenden Partei ist nicht verletzt, wenn das Finanzgericht eine Verlegung des Termins wegen Verhinderung des Verfahrensbevollmächtigten unter Hinweis darauf ablehnt, eine Verhinderung der übrigen Mitglieder der Sozietät sei nicht hinreichend dargelegt.


BFH, 16.11.2016 - V R 1/15

1. Unterhält der Unternehmer einen der Vorsteuerpauschalierung unterliegenden landwirtschaftlichen Betrieb und einen weiteren der Regelbesteuerung unterliegenden Gewerbebetrieb, richtet sich die Aufteilung der Vorsteuerbeträge für gemischt genutzte Eingangsleistungen (hier: BHKW) nach § 15 Abs. 4 UStG.


BFH, 16.11.2016 - XI R 15/13

1. Die Bundesrepublik Deutschland war u.a. im Besteuerungszeitraum 2008 nicht ermächtigt, durch § 15 Abs. 1 Satz 2 UStG den Vorsteuerabzug für Eingangsleistungen auszuschließen, die zu mehr als 90 % für nichtwirtschaftliche —nicht in den Anwendungsbereich der Mehrwertsteuer fallende— Tätigkeiten verwendet werden.


BFH, 15.11.2016 - IX B 98/16

Es weicht nicht von der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ab, wenn das Finanzgericht bei selbst genutzten und bei vermieteten Eigentumswohnungen (im Privatvermögen) und Mehrfamilienhäusern eine Kaufpreisaufteilung unter Anwendung des Ertragswertverfahrens anstelle des grundsätzlich vorzuziehenden Sachwertverfahrens vorgenommen hat.


BFH, 15.11.2016 - VI R 48/15

1. Es begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, dass durch die Entfernungspauschale sämtliche gewöhnliche wie außergewöhnliche Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte abgegolten werden.