Berufung des FA-Vorstehers; Klage des FA-Vorstehers; Einspruchsentscheidung des Steuerausschusses; Schlechterstellung des Steuerpflichtigen; Einspruch
Rechtsgrundlagen:
§ 184 Abs. 2 Nr. 2 FGO
§ 96 Abs. 1 S. 2 FGO
Fundstellen:
BFHE 110, 229 - 232
BStBl II 1973, 823
DStR 1973, 703 (Kurzinformation)
Amtlicher Leitsatz:
Die nach § 184 Abs. 2 Nr. 2 FGO zulässige Berufung (Klage) des FA-Vorstehers gegen eine für den Steuerpflichtigen günstige Einspruchsentscheidung des Steuerausschusses kann nicht zu einer Schlechterstellung des Steuerpflichtigen über den mit dem Einspruch angegriffenen Steuerbescheid hinaus führen.