Berufung des FA-Vorstehers; Klage des FA-Vorstehers; Einspruchsentscheidung des Steuerausschusses; Schlechterstellung des Steuerpflichtigen; Einspruch

Rechtsgrundlagen:

§ 184 Abs. 2 Nr. 2 FGO

§ 96 Abs. 1 S. 2 FGO

Fundstellen:

BFHE 110, 229 - 232

BStBl II 1973, 823

DStR 1973, 703 (Kurzinformation)

Amtlicher Leitsatz:

Die nach § 184 Abs. 2 Nr. 2 FGO zulässige Berufung (Klage) des FA-Vorstehers gegen eine für den Steuerpflichtigen günstige Einspruchsentscheidung des Steuerausschusses kann nicht zu einer Schlechterstellung des Steuerpflichtigen über den mit dem Einspruch angegriffenen Steuerbescheid hinaus führen.