Eheleute; Vollmacht; Berichtigungsbescheid; Empfang

Rechtsgrundlage:

§ 122 AO

Fundstellen:

BFHE 139, 224 - 224

BStBl II 1984, 48

NVwZ 1984, 270 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz:

Ist bei zusammenveranlagten Eheleuten anzunehmen, daß sie sich durch eine gemeinsame Einkommensteuererklärung gegenseitig zum Empfang des Einkommensteuerbescheids bevollmächtigt haben, erstreckt sich die Vollmacht auch auf den Empfang eines an beide Ehegatten gerichteten Berichtigungsbescheids.