Steuerschuld; Gewissensgründe
Fundstellen:
JuS 1993, 347 (Volltext mit amtl. LS)
NVwZ 1992, 607 (amtl. Leitsatz)
Amtlicher Leitsatz:
Die Zahlung von Steuern kann nicht aus Gewissensgründen abgelehnt werden.
JuS 1993, 347 (Volltext mit amtl. LS)
NVwZ 1992, 607 (amtl. Leitsatz)
Die Zahlung von Steuern kann nicht aus Gewissensgründen abgelehnt werden.