BFH, 20.10.2016 - VIII R 42/13

Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts München vom 6. Juni 2013 5 K 2416/12 aufgehoben.


BFH, 20.10.2016 - VIII R 10/13

Ein Barausgleich, der anlässlich eines Aktientausches für vor dem 1. Januar 2009 erworbene ausländische Aktien gezahlt wird, ist nicht gemäß § 20 Abs. 4a Satz 2 EStG 2009 in eine einkommensteuerpflichtige Dividende umzuqualifizieren, wenn die Anteile wegen Ablaufs der einjährigen Veräußerungsfrist bereits steuerentstrickt waren.


BFH, 20.10.2016 - V R 31/15

Für die Lieferortbestimmung nach § 3 Abs. 6 UStG muss der Abnehmer bereits bei Beginn der Versendung feststehen. Eine Versendungslieferung kann dann auch vorliegen, wenn der Liefergegenstand nach dem Beginn der Versendung für kurze Zeit in einem Auslieferungslager gelagert wird.


BFH, 20.10.2016 - V R 36/14

Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts München vom 13. November 2013 3 K 3180/10 aufgehoben.


BFH, 20.10.2016 - V R 33/14

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 27. Juni 2013 5 K 2529/11 U wird als unbegründet zurückgewiesen.


BFH, 20.10.2016 - V R 26/15

1. Berichtigt der Unternehmer eine Rechnung nach § 31 Abs. 5 UStDV, wirkt dies auf den Zeitpunkt zurück, in dem die Rechnung erstmals ausgestellt wurde (Änderung der Rechtsprechung).


BFH, 19.10.2016 - VI R 32/15

Ein Polizeibeamter, der Streifeneinsatzdienst auf den Bundesautobahnen versieht und sich zu diesem Zweck höchstens eine Stunde täglich im Revierkommissariat aufhält, ist schwerpunktmäßig auswärts und nicht an einer regelmäßigen Arbeitsstätte i.S. von § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 EStG bzw. an einem Tätigkeitsmittelpunkt i.S. von § 9 Abs. 5 i.V. mit § 4 Abs. 4 S. 1 Nr. 5 S. 2 EStG tätig.


BFH, 19.10.2016 - VI R 23/15

1. Erhält ein hauptamtlicher Bürgermeister in Baden-Württemberg eine Dienstaufwandsentschädigung steuerfrei ausbezahlt, die nach der Auslegung durch das FG seine gesamten beruflich veranlassten Aufwendungen ersetzen soll, so kann er nur insoweit Werbungskosten geltend machen, als die Aufwendungen die Entschädigung übersteigen (Bestätigung des Senatsurteils vom 9. Juni 1989 VI R 33/86, BFHE 157, 526, BStBl II 1990, 119 [BFH 09.06.1989 - VI R 33/86]).